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Die sogenannte Zollwerttreppe besteht aus sechs Stufen, die von links nach rechts die Methoden der Zollwertermittlung abbilden.
Links beginnt die Zollwerttreppe als erste Stufe mit der Transaktionswertmethode, gefolgt in aufsteigender Reihenfolge von der Ermittlung des Zollwertes gleicher Waren, der Ermittlung des Zollwertes ähnlicher Waren, der deduktiven Methode, der Methode des errechneten Wertes und als sechste Stufe die sogenannte Schlussmethode.