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In einer Grafik werden Prüfschritte dargestellt:
- Bei der Zollbehörde wird eine IOSS-Registriernummer in einer Zollanmeldung angegeben.
- Die Gültigkeit der Nummer wird über eine Schnittstelle zur Steuerbehörde geprüft.
- Bei Gültigkeit der Nummer wird der Datensatz für die Zollanmeldung geprüft. Ist der Datensatz gültig, ist die Einfuhr von der Mehrwertsteuer befreit und die Ware zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen. Der Lieferer bzw. die elektronische Schnittstelle gibt bei der Steuerbehörde eine Mehrwertsteuer-Erklärung an den Mitgliedstaat der Registrierung ab und leistet die Mehrwertsteuer-Zahlung an die Steuerbehörde des Mitgliedstaats der Identifizierung.