Zoll

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Pflanzen und Produkte daraus

Pflanzenkrankheiten und -schädlinge können mit lebenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder sonstigen Gegenständen, die Träger bestimmter Schadorganismen sind, oder auch mit anhaftender Erde aus dem Ausland eingeschleppt werden.

Transporte innerhalb der EU besonders gefährlicher Schadorganismen und natürlich auch von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen, die von diesen befallen sind oder befallen sein können, unterliegen daher pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände dürfen grundsätzlich nur eingeführt werden, sofern besondere Anforderungen (z.B. Zeugnis, Einfuhruntersuchung) erfüllt sind.

Die Zollverwaltung kontrolliert innergemeinschaftliche Transporte durch Deutschland.

Die zollrechtliche Einfuhrabfertigung aus Nicht-EU-Staaten obliegt sogenannten Einlassstellen (befugte Zollstelle). Die deutschen Einlassstellen werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt gegeben und sind
über die Allgemeine Dienststellensuche ermittelbar. Auf der linken Seite ist der Filter "Abfertigungsbefugnisse" zu setzen und die jeweilige Befugnis auszuwählen.

Allgemeine Dienststellensuche

Informationen zum sanitären Pflanzenschutz erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Julius-Kühn-Instituts - Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen (JKI) sowie der für Ihren Firmensitz zuständigen Pflanzenschutzbehörden.

Weitere Informationen zum Pflanzenschutz in den Fachthemen

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