Für den Post- oder Kurierverkehr gelten die artenschutzrechtlichen Bestimmungen aus dem Bereich "Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat" entsprechend.
Artenschutzrechtliche Bestimmungen bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat
Für den Post- oder Kurierverkehr gelten die artenschutzrechtlichen Bestimmungen aus dem Bereich "Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat" entsprechend.
Artenschutzrechtliche Bestimmungen bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat
Zurück zum Bereich "Tiere und Pflanzen, daraus hergestellte Produkte"