Pflanzenkrankheiten und -schädlinge können mit lebenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder sonstigen Gegenständen, die Träger bestimmter Schadorganismen sind, oder auch mit anhaftender Erde aus dem Ausland eingeschleppt werden. Dies kann in Deutschland und den anderen Ländern der Europäischen Union erhebliche Schäden an Pflanzen und Natur verursachen.
Die Einfuhr besonders gefährlicher Schadorganismen und natürlich auch von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die von diesen befallen sind oder befallen sein können, unterliegen daher besonderen pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände dürfen beispielsweise nur eingeführt werden, wenn besondere Anforderungen (z.B. Zeugnis, Einfuhruntersuchung) erfüllt sind.
Die Zollbehörden wirken bei der Überwachung der Einfuhr und Durchfuhr von Schadorganismen und Befallsgegenständen nach den Bestimmungen des Pflanzenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr mit.
Weitere Informationen zum Pflanzenschutz erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Julius-Kühn-Instituts - Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen (JKI) sowie der für Ihren Firmensitz zuständigen Pflanzenschutzbehörden.