Konformitätsbescheinigung, Verzichtserklärung
Bestimmtes Obst und Gemüse muss bei der Einfuhr in die EU Vermarktungsnormen entsprechen. Zum Nachweis der Einhaltung dieser Vermarktungsnormen ist bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eine Konformitätsbescheinigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder eines Drittlandes mit anerkanntem Kontrolldienst vorzulegen. Alternativ kann die BLE mit einer Verzichtserklärung mitteilen, dass sie risikoorientiert auf eine Kontrolle verzichtet.
Die betroffenen Erzeugnisse sind im Elektronischen Zolltarif mit der Fußnote "D03 012" gekennzeichnet.