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Zentrale Zollabwicklung

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Zentrale Zollabwicklung

Bei der Zentralen Zollabwicklung fallen der Ort der Anmeldung und der Ort der Gestellung mitgliedstaatübergreifend auseinander. Für die Inanspruchnahme dieser Vereinfachung wird eine förmliche Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts benötigt.

Weitere Informationen zu den Themen "Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr" und "Mitgliedstaatenübergreifende Bewilligung" erhalten Sie in den Fachthemen:

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