Pflanzenkrankheiten und -schädlinge können mit lebenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder sonstigen Gegenständen, die Träger bestimmter Schadorganismen sind, oder auch mit anhaftender Erde ins Ausland verschleppt werden.
Die Ausfuhr besonders gefährlicher Schadorganismen und natürlich auch von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen, die von diesen befallen sind oder befallen sein können, unterliegen daher pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Informationen zum sanitären Pflanzenschutz erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Julius-Kühn-Instituts - Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen (JKI) sowie der für Ihren Firmensitz zuständigen Pflanzenschutzbehörden.