Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Marken- und Produktpiraterie

Der Zoll kann Waren, die in der EU produziert wurden und die im Verdacht stehen Ihr Recht geistigen Eigentums zu verletzen, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 608/2013, auf Ihren Antrag hin bei der Ausfuhr aus Deutschland anhalten. Sie als Inhaber des Rechts haben dann die Möglichkeit, die in Frage stehenden Waren zu überprüfen. Erhärtet sich der Verdacht der Fälschung, können Sie gegen die Ausfuhr der Ihre Rechte geistigen Eigentums verletzenden Waren vorgehen.

Sollten Sie als Verband Inhaber einer geografischen Herkunftsangabe sein und feststellen, dass Unternehmen außerhalb Ihres geografischen Gebiets, die für Sie geschützte geografische Herkunftsangabe benutzen, dann können Sie mithilfe der Zollbehörden verhindern, dass derartige "Mogelpackungen" auf internationale Märkte gelangen.

Ausführliche Informationen zu den Rechtsgrundlagen und zum Verfahrensablauf in den Fachthemen

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen