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Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprung

Lieferantenerklärungen (LE) mit Präferenzursprung bescheinigen die Ursprungseigenschaft einer Ware. Ihr Kunde benötigt diese Information zur Ausstellung oder Ausfertigung von Präferenznachweisen oder Folge-Lieferantenerklärungen und zwar dann, wenn er

  • die bezogene Ware unverändert weiter handelt oder
  • die bezogene Ware als Vorerzeugnis mit Ursprung bei der ursprungsbegründenden Herstellung eines Folgeprodukts einsetzen möchte.

Bei der Ausfertigung einer LE für eine Ware ist es erforderlich, den Ursprung dieser Ware anhand der einschlägigen Bestimmungen zu prüfen.
Haben Sie eine Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) für Waren mit Präferenzursprung abgegeben, so haben Sie sich damit verpflichtet, während der gesamten Gültigkeitsdauer tatsächlich Ursprungswaren zu liefern. Sie müssen Ihren Kunden umgehend unterrichten, wenn die in Ihrer LLE gemachten Angaben nicht mehr zutreffen.

Informationen zur Ursprungssystematik finden Sie in den Fachthemen.

Ursprungspräferenzen und Ursprungssystematik

In einer Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft muss das präferenzielle Ursprungsland der Ware bescheinigt werden. Die Angabe des Ursprungslandes lautet im Regelfall "Europäische Union"; die früher übliche Bezeichnung "Europäische Union/Gemeinschaft ist nicht mehr erforderlich. Die alleinige Angabe eines einzelnen Mitgliedstaats wie "Deutschland" ist nicht ausreichend, jedoch kann dies zusätzlich eingetragen werden.
Im Falle einer Kumulierung kommt auch ein präferenzieller Partnerstaat der Europäischen Union als Ursprungsland in Frage.

Wegen der "abkommensbezogenen" Dokumentation des Ursprungs müssen Sie neben dem Ursprungsland immer auch die anwendbaren Präferenzregelungen angeben, in deren Sinne die Waren als Ursprungswaren gelten. Hierfür ist das Feld " … und den Ursprungsregeln für den Warenverkehr mit … entsprechen" vorgesehen. Werden hierbei Länder aufgeführt, für die das Regionale Übereinkommen und die Übergangsregeln anwendbar sind, ist durch die Lieferanten der Rechtsrahmen anzugeben, der zur Bestimmung des präferenziellen Ursprungs herangezogen wurde - also "Regionales Überein-kommen" oder "Übergangsregeln" oder "Regionales Übereinkommen und Übergangsregeln". Fehlt eine solche Angabe des Rechtsrahmens, so gilt grundsätzlich die Annahme, dass laut Lieferantenerklärung das Regionale Übereinkommen zur Bestimmung des Ursprungs herangezogen wurde. Bei der Verwendung von Formularen ist zu beachten, dass ggf. die infrage kommenden Länder bereits vorgedruckt sind. Trifft die Ursprungseigenschaft nicht auf alle genannten Präferenzregelungen zu, so sind einzelne Länder unbedingt zu streichen!

Kumulierungsvermerk

In bestimmten Fällen benötigt Ihr Kunde, wenn er die von Ihnen gelieferten Waren ausführt oder weiterverkauft, Informationen darüber, wie diese Waren ihren Ursprung erlangt haben. Insbesondere ist es von Bedeutung, ob von der Ursprungsregel "Kumulierung" Gebrauch gemacht wurde und welches Land bzw. welche Länder ggf. daran beteiligt waren. Der Wortlaut der LE sieht hierfür den sog. Kumulierungsvermerk vor.

Hier ist anzukreuzen:

  • "keine Kumulierung angewendet", wenn der Ursprung ohne Anwendung einer Kumulierung erlangt wurde
  • "Kumulierung angewendet mit …", wenn der Ursprung mit Anwendung einer Kumulierung mit einem oder mehreren Ländern erlangt wurde; diese Länder sind einzutragen

In bestimmten Fällen kann auf den Kumulierungsvermerk verzichtet werden. Wurde eine sogenannte Pan-Euro-Med-Kumulierung angewendet, muss dies allerdings zwingend durch den entsprechenden Kumulierungsvermerk dokumentiert werden.
Die Prüfung dieser Ausnahmeregelungen ist jedoch schwierig und aufwendig. Sie als Aussteller der Lieferantenerklärung wissen in der Regel nicht, welchen weiteren Handelsweg die gelieferte Ware nehmen wird und welcher Präferenznachweis dafür ausgestellt werden soll.
Deshalb ist grundsätzlich zu empfehlen, dass ein Kumulierungsvermerk (durch Ankreuzen einer der beiden Varianten "keine Kumulierung angewendet" oder "Kumulierung angewendet mit …") angebracht wird.

Informationen zur Kumulierung

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in den Fachthemen:

Informationen zur Paneuropäischen und Pan-Euro-Med-Kumulierung
Informationen zu Lieferantenerklärungen mit Präferenzursprung

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