In bestimmten Branchen müssen Sie Ihren entsandten Arbeitnehmenden anstelle des gesetzlichen Mindestlohns einen Branchen-Mindestlohn zahlen. Eventuell haben diese auch Anspruch auf weitere Entlohnungsbestandteile, auf Urlaub, Urlaubsentgelt oder -geld sowie eine bestimmte Anforderungen erfüllende Unterkunft. Alle Arbeitnehmenden haben Anspruch auf Einhaltung der allgemeinen Arbeitsbedingungen.