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Entschädigungsleistungen für nicht-jüdische Verfolgte

Wiedergutmachungsdispositionsfonds (WDF)

Richtlinie

Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung vom 26. August 1981 (Bundesanzeiger Nr. 160 vom 29. August 1981) in der Fassung vom 7. März 1988 (Bundesanzeiger Nr. 55 vom 19. März 1988).

Erläuterungen

Die Bundesregierung gewährt - im Rahmen ihrer Wiedergutmachungsleistungen für nationalsozialistisches Unrecht - Leistungen an Personen nicht jüdischer Abstammung, die während der NS-Zeit aus rassischen, politischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen verfolgt worden sind.

Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt und ist zu richten an:

Generalzolldirektion
Josef-Lammerting-Allee 24 - 34
50933 Köln

Antragsformular (deutsch)PDF | 43 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Antragsformular (deutsch/englisch)PDF | 45 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Antragsformular (deutsch/polnisch)PDF | 114 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Antragsformular (deutsch/russisch)PDF | 296 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Antragsformular (deutsch/serbisch)PDF | 585 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Antragsformular (deutsch/ungarisch)PDF | 509 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Bankverbindung (deutsch)PDF | 55 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Bankverbindung (englisch)PDF | 57 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Bankverbindung (französisch)PDF | 57 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Bankverbindung (russisch)PDF | 133 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Lebensbescheinigung (deutsch)PDF | 53 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Lebensbescheinigung (englisch)PDF | 53 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Lebensbescheinigung (französisch)PDF | 54 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Lebensbescheinigung (russisch)PDF | 106 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Richtlinien für Verfolgte nach den Nürnberger Gesetzen (HNG-Fonds)

Richtlinie

Richtlinien zur Vergabe von Mitteln für individuelle Betreuungsmaßnahmen aus dem Fonds für rassisch Verfolgte nicht jüdischen Glaubens (HNG-Fonds) in der Fassung vom 15. September 1966 (BAnz. Nr. 178 vom 22. September 1966)

Erläuterungen

Leistungen aus dem Fonds für rassisch Verfolgte nicht jüdischen Glaubens können an Personen gewährt werden, die wegen ihrer jüdischen Abstammung im Sinne der Nürnberger Gesetze verfolgt oder als nahe Angehörige von der Verfolgung mit betroffen wurden. Des Weiteren gehören zum begünstigten Personenkreis des Fonds für rassisch Verfolgte nicht jüdischen Glaubens Ehegatten von jüdischen Verfolgten, die selbst nicht unter die so genannten Nürnberger Gesetze fielen, aber wegen der jüdischen Abstammung ihres Ehegatten verfolgt oder von dessen Verfolgung erheblich mitbetroffen wurden.

Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt und ist zu richten an:

Generalzolldirektion
Josef-Lammerting-Allee 24 - 34
50933 Köln

Antragsformular (deutsch)PDF | 75 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Antragsformular (englisch)PDF | 75 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (deutsch)PDF | 112 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (englisch)PDF | 98 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Bankverbindung (deutsch)PDF | 55 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Bankverbindung (englisch)PDF | 57 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Lebensbescheinigung (deutsch)PDF | 53 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Lebensbescheinigung (englisch)PDF | 53 KB | Datei ist nicht barrierefrei
BankermächtigungPDF | 101 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Richtlinien Beitrittsgebiet

Richtlinie

Richtlinien für eine ergänzende Regelung über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet vom 13. Mai 1992 (Bundesanzeiger Nr. 95 vom 21. Mai 1992).

Erläuterungen

Hiernach sind Personen antragsberechtigt, die Verfolgte im Sinne des § 1 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) sind, aber keinen Anspruch auf eine Entschädigungsrente nach dem ERG haben und wegen ihres Wohnsitzes im Beitrittsgebiet auch keine Leistungen nach anderen Wiedergutmachungsregelungen erhalten konnten oder können. Ebenfalls berechtigt ist, wer die ehemalige DDR nach dem 30. Juni 1969 verlassen und seinen Wohnsitz im Bundesgebiet nach dem Stand vom 2. Oktober 1990 genommen hat.

Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt und ist zu richten an:

Generalzolldirektion
Josef-Lammerting-Allee 24 - 34
50933 Köln

Antragsformular (deutsch)PDF | 105 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Bankverbindung (deutsch)PDF | 55 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Lebensbescheinigung (deutsch)PDF | 53 KB | Datei ist nicht barrierefrei
BankermächtigungPDF | 101 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Hinweis für jüdische Verfolgte

Für Personen, die wegen ihrer jüdischen Abstammung im Sinne der sogenannten Nürnberger Gesetze verfolgt oder als Ehegatte oder Lebenspartner von der Verfolgung mitbetroffen wurden, gelten Entschädigungsvorschriften. Für jüdische Verfolgte ist die Jewish Claims Conference zuständig.

Jewish Clains Conference

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