Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Verwendung als Kraftstoff

Betrieb von Dieselfahrzeugen mit Heizöl

Energieerzeugnisse, die für Heizzwecke vorgesehen sind, unterliegen in Deutschland einem niedrigeren Steuersatz als solche, die als Kraftstoff eingesetzt werden. Um schnell erkennen zu können, ob es sich um begünstigtes Heizöl oder um Dieselkraftstoff handelt, wird das Heizöl u.a. mit einem speziellen roten Farbstoff gekennzeichnet. Dies soll insbesondere den Missbrauch verhindern.

Hinweis

Wenn Sie Ihr Auto mit Heizöl statt Diesel fahren, ist dies strafbar.

Die deutsche Zollverwaltung führt mit ihren Kontrolleinheiten Verkehrswege im gesamten Bundesgebiet zeitlich und örtlich begrenzte mobile Kontrollen durch. Hierbei wird bei Dieselfahrzeugen eine Kraftstoffprobe entnommen. Wird statt Dieselkraftstoff steuerbegünstigtes Heizöl festgestellt, ist die Steuer für das gesamte Fassungsvermögen des Tanks zu entrichten, unabhängig davon, wie viel Heizöl sich tatsächlich noch darin befindet. Sogar Heizölmengen, die als Kraftstoff lediglich bereitgehalten werden, können versteuert werden, z.B. in Ihrem Heizöltank zu Hause.

Dass Sie zuvor für das Heizöl bereits eine (wenn auch abweichende) Energiesteuer gezahlt haben, wird nicht berücksichtigt. Sie müssen die Energiesteuer (erneut) in voller Höhe entrichten. Zusätzlich könnten Sie durch den Betrieb von Dieselfahrzeugen mit Heizöl eine Steuerhinterziehung begangen haben. Diese Straftat kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe betraft werden.

Sonderfall: Gefärbtes Gasöl im Boot bei der Rückreise aus anderen Ländern

Im Gegensatz zu dem oben genannten Fall "Heizöl im Kraftfahrzeug" sieht das Energiesteuerrecht eine Ausnahme vor für Wasserfahrzeuge der privaten, nicht gewerblichen Schifffahrt. Sie dürfen Ihr Boot, z.B. im Urlaubsland, mit gekennzeichnetem Gasöl betanken und dieses auch bei der Rückreise nach Deutschland weiterverwenden. Voraussetzung: Der gefärbte Kraftstoff muss in dem anderen Land erlaubt sein.

Hinweis

Zum Nachweis für eventuelle Kontrollen ist es erforderlich, dass Sie die Tankbelege gut aufbewahren.

Betrieb von Dieselfahrzeugen mit Pflanzenöl

Pflanzenöl ist eine umweltfreundliche und nachhaltige Alternative zum herkömmlichen Dieselkraftstoff. Die üblichen Dieselmotoren sind jedoch in der Regel nicht für den Betrieb mit reinem Pflanzenöl geeignet, sondern benötigen speziell aufbereiteten Kraftstoff, wie z.B. Biodiesel (RME=Rapsmethylester), der dem Motor nicht schadet.

Im Vergleich zu Diesel- oder Biodieselkraftstoff ist reines Pflanzenöl dickflüssiger und kann aufgrund seiner höheren Viskosität und Zündtemperatur im nicht vorgewärmten Zustand zu Startschwierigkeiten führen und langfristig den Motor schädigen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Pflanzenölbetriebs sollte der Dieselmotor auf geeignete Weise umgerüstet werden, z.B. auf ein Zweitanksystem. Hierbei erfolgt der Kaltstart zur Schonung des kalten Motors und des Einspritzsystems generell mit Dieselkraftstoff. Erst nach Erreichen der Betriebstemperatur des Motors wird automatisch auf Pflanzenölbetrieb umgeschaltet.

Bezug von Pflanzenöl

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl öffentlicher Tankstellen, die Pflanzenöl zur Verwendung als Kraftstoff anbieten. Auch Ölmühlen liefern inzwischen Pflanzenöl für die eigene Heim-Tankstelle. Es wird z.B. ein 1.000-Liter-Kunststofftank aufgestellt oder ein vorhandener Heizöltank zur Lagerung verwendet. Pflanzenöl-Lieferanten und -Tankstellen finden Sie im Internet.

Steuern sparen mit Salatöl aus dem Supermarkt?

Neben dem Dieselkraftstoff unterliegt auch Pflanzenöl in Deutschland der Energiesteuer, wenn es als Kraftstoff verwendet werden soll. Der Kaufpreis für das Pflanzenöl, das an einer Tankstelle bezogen wird, enthält neben der Umsatzsteuer auch bereits den fälligen Anteil an Energiesteuer. Da nachhaltige Energieerzeugnisse steuerlich gefördert werden, ist der Steueranteil bei dem Pflanzenöl niedriger als bei Dieselkraftstoff.
Das Pflanzenöl in 1-Liter-Flaschen aus dem Einzelhandel hingegen ist nicht mit der Energiesteuer belastet, da es für den Lebensmittelbereich vorgesehen ist. Das Befüllen Ihres Pkw-Tanks mit "Salatöl-Flaschen" wäre zwar möglich, aber aufgrund der kleinen Verpackungseinheiten relativ umständlich und sehr abfallintensiv. Außerdem wird dieses Pflanzenöl in der Regel nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben.

Hinweis

Steuerrechtlich ist grundsätzlich folgendes zu beachten:
Sobald durch Sie das Pflanzenöl zur Verwendung als Kraftstoff bestimmt wird, entsteht die Energiesteuer und Sie werden Steuerschuldner. Sie sind nach dem Energiesteuergesetz dazu verpflichtet, bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine Steueranmeldung abzugeben und den Steuerbetrag zu entrichten.

Weitere Informationen zur Energiesteuer, z.B. Steuerbegünstigung für die Land- und Forstwirtschaft, können Sie den entsprechenden Seiten im Bereich "Fachthemen" entnehmen.

Informationen zu Steuerbefreiungen und Steuerentlastungen für die Land- und Forstwirtschaft

Kontakt und Hilfe

Bei speziellen Fragen hilft Ihnen gerne Ihr nächstgelegenes Hauptzollamt oder die Zentrale Auskunft des Zolls, welche telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Auskunft geben.

Auskunftsstellen der Zollverwaltung

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen