Pauschalierte Abgabensätze für bestimmte Waren


WarenbezeichnungPräferenzberechtigte WarenNichtpräferenzberechtigte Waren
Schaumwein2,20 Euro je Liter2,30 Euro je Liter
Likörwein, Wermutwein und anderer aromatisierter Wein2,10 Euro je Liter2,10 Euro je Liter
zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen sowie Branntwein, Likör und andere Spirituosen der Unterpositionen 2208 2012 bis 2208 9078 des Zolltarifs6,60 Euro je Liter6,80 Euro je Liter
Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr
(in Mengen bis zu 5 Litern)
14,40 Euro je Liter14,50 Euro je Liter
Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol
(in Mengen bis zu 5 Litern)
9,80 Euro je Liter9,90 Euro je Liter
Zigaretten0,18 Euro je Stück0,19 Euro je Stück
Zigarren und Zigarillos (in Mengen bis zu 250 Stück)27 Prozent *42 Prozent *
Feinschnitt (in Mengen bis zu 1 Kilogramm)70,30 Euro je Kilogramm82,80 Euro je Kilogramm
Pfeifentabak (in Mengen bis zu 1 Kilogramm)35,40 Euro je Kilogramm49,30 Euro je Kilogramm
Vergaserkraftstoff0,90 Euro je Liter0,90 Euro je Liter
Dieselkraftstoff0,70 Euro je Liter0,70 Euro je Liter
Andere Waren (ausgenommen Bier)15 Prozent17,5 Prozent

*) Der Abgabenberechnung wird der inländische Kleinverkaufspreis für Erzeugnisse derselben Marke oder gleichartiger Beschaffenheit zugrunde gelegt.

Werden die in Spalte "Warenbezeichnung" in Klammer genannten Mengen überschritten, so ist eine Pauschalierung nicht mehr möglich. In diesen Fällen erfolgt die Abgabenberechnung nach dem Zolltarif.

Alle Gewichtsangaben dieses Absatzes beziehen sich auf das Eigengewicht.