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Häufige Fragen zu gefälschten oder nachgeahmten Waren im Reiseverkehr

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Häufige Fragen zu gefälschten oder nachgeahmten Waren im Reiseverkehr

  • Wenn Sie das T-Shirt in Ihrem persönlichen Gepäck zu gewerblichen Zwecken (z.B. Weiterverkauf) mitbringen, prüft die Zollbehörde die Ware hinsichtlich möglicher Markenrechtsverletzungen und kann das T-Shirt beschlagnahmen.

  • Sie dürfen nachgeahmte Waren zu gewerblichen Zwecken unabhängig vom Warenwert nicht einführen. In den übrigen Fällen sind die Wertgrenzen für die Einfuhr zu beachten. Bei bestimmten Waren gelten anstelle der Wertgrenzen Mengengrenzen.

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