Zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen können ohne Ihre persönliche Anwesenheit beim Zollamt abgefertigt werden.
Für Wirtschaftsbeteiligte ist immer eine elektronische Zollanmeldung erforderlich (als Teilnehmer der Fachanwendung ATLAS oder mit der Internetzollanmeldung (IZA) oder der Importanmeldung für Post- und Kuriersendungen bis 150 Euro (IPK), für die Ihre Anwesenheit auf dem Zollamt jeweils ebenfalls nicht erforderlich ist).
Wenn Sie die Benachrichtigung der Deutschen Post AG erhalten, dass Ihre Sendung beim Zollamt liegt, setzen Sie sich bitte zeitnah mit diesem in Verbindung, sofern Sie Ihre Sendung nicht wie gewohnt beim Zollamt abholen möchten. Die Kontaktdaten des zuständigen Zollamts entnehmen Sie bitte der Benachrichtigung der Deutschen Post AG.
Nach Kontaktaufnahme mit Ihrem Zollamt erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie erklären, dass Sie Ihre Zollanmeldung als "Postabfertigung von zu Hause" abgeben werden.
Das Formular können Sie auch hier abrufen:
- Erklärung für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro oder Geschenke
- Erklärung für kommerzielle Sendungen mit einem Sachwert von mehr als 150 Euro
Diese Erklärung senden Sie anschließend (per Post, E-Mail oder Fax) mit den ggf. erforderlichen Unterlagen innerhalb der Lagerdauer Ihrer Sendung an das Zollamt. Die Lagerdauer beträgt 9 Tage ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sendung durch die Deutsche Post AG an das Zollamt, d.h. diese Frist kann bereits laufen, obwohl Sie von der Deutschen Post AG noch kein Benachrichtigungsschreiben erhalten haben.
Nach Erhalt der Erklärung und Ihrer Unterlagen fertigt das Zollamt die Sendung ab. Sie können dies auch selbst übernehmen mithilfe der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen bis 150 Euro (IPK).
Nach erfolgter Abfertigung und ggf. Zahlung der Einfuhrabgaben, kann Ihnen Ihre Sendung zugeschickt werden. Hierzu ist eine vorherige Übermittlung einer Paketwertmarke erforderlich, da die Deutsche Post AG oder ein Post- und Kurierdienstleister, der Ihre Sendung während der Öffnungszeiten beim Zollamt abholt, für den Transport Ihrer Sendung einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung mit Haftung für Paketsendungen) benötigt. Weitere Zollgebühren werden nicht fällig. Alternativ können Sie die Postsendung beim Zollamt selbst abholen. Erledigen Sie dies bitte innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt Ihres Abgabenbescheids, denn ab dem 10. Lagertag werden Lagergebühren berechnet.

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Mit der Darstellung wird die Reihenfolge des Verfahrensablaufs der Postabfertigung von zu Hause (PvzH) beispielhaft wiedergegeben:
- Darstellung über das Ausfüllen des Formulars "Erklärung zur Zollanmeldung Ihrer Postsendung"
- Darstellung zur Übersendung des Formulars und von Unterlagen an das Zollamt:
Als Beispiel das Formular "Erklärung zur Zollanmeldung Ihrer Postsendung", einer Rechnung und einer Bestellbestätigung zur Ware - Darstellung zur Zahlung von Abgaben, Bild eines stilisierten Steuerbescheids
- Darstellung der Übersendung einer Paketmarke an das Zollamt anhand eines Symbols für einen Briefumschlag
- Darstellung für den Versand des Pakets nach Zahlungseingang beim Zollamt mithilfe eines Symbols für ein Paket
Darunter ebenfalls als Punkt 4:
Die alternative Möglichkeit, die Sendung auf dem Zollamt persönlich abholen, abgebildet sind ein Gebäude mit der Beschriftung "Zollamt", ein Symbol für eine Person und ein Bild von einem Paket.