Zoll

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Wie kann ich prüfen, ob die Einfuhrabgaben korrekt berechnet wurden?

Bei der Abfertigung von abgabenpflichtigen Einfuhrsendungen erstellt die Zollstelle einen Abgabenbescheid. Dieser Bescheid enthält u.a. die erhobenen Einfuhrabgaben nach Art und Höhe, die festsetzende Zollstelle, das Registrierkennzeichen sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Einspruchsfrist. Damit ist es möglich, die Berechnung der Einfuhrabgaben nachzuvollziehen und gegebenenfalls gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.

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