In die Europäische Union dürfen nur Produkte eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den produktsicherheitsrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union hergestellt wurden. Der Verbraucher soll so vor unsicheren Produkten geschützt werden.
Für bestimmte Produkte wie beispielsweise Laserpointer mit einer Leistung von mehr als einem Milliwatt oder Störsender ist die Einfuhr grundsätzlich verboten. Für andere Produkte, z.B. für Spielzeug oder elektrische und elektronische Geräte müssen bestimmte Sicherheits- und Konformitätsanforderungen eingehalten werden.
Auch Produkte, die Privatpersonen im Versand- oder Onlinehandel unmittelbar in Nicht-EU-Staaten bestellen, müssen bei der Einfuhr in die Europäische Union die geltenden produktsicherheitsrechtlichen Bestimmungen erfüllen.
Ergeben sich bei der Einfuhrabfertigung Anhaltspunkte, dass ein Verstoß gegen produktsicherheitsrechtliche Vorschriften vorliegt holt die Zollbehörde die Entscheidung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde ein. Ausschließlich diese entscheidet, ob ein Produkt eingeführt werden darf, an den Absender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden muss. Die Zollbehörden müssen bei der zollrechtlichen Abfertigung diese Entscheidung berücksichtigen.
Weitere Informationen zur Produktsicherheit und -konformität in den Fachthemen