Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Wo kann ich Schwarzarbeit melden und welche Angaben sind dabei erforderlich?

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sind in Deutschland die Hauptzollämter mit ihrem Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig, bei denen Sie Ihre Hinweise auf mögliche Schwarzarbeit schriftlich oder telefonisch abgeben können.
Grundsätzlich unterliegen Ihr Name und Ihre Angaben datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sodass Ihre Daten nicht unbefugt weitergegeben werden dürfen.
Ihre Hinweise können Sie selbstverständlich auch anonym abgeben.

Direkt zur Dienststellensuche

In der folgenden Suche ermitteln Sie das in Ihrem Fall für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständige Hauptzollamt.

Ermittlung des zuständigen Hauptzollamts

Hinweis

Die Zollverwaltung ist nur für die Ahndung von Mindestlohnverstößen Ihres Arbeitgebers zuständig. Ihren Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns gegenüber Ihrem Arbeitgeber müssen Sie auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen.

Klagerecht des Arbeitnehmers

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