Illegal Beschäftigte und ihre Auftraggebende schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern, gefährden Arbeitsplätze. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigt, kann gegen Schwarzarbeiter konkurrieren.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" gehen erfolgreich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Sie prüfen, ob Arbeitgebende ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Der Zoll hat im vergangenen Jahr branchenübergreifend rund 50.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 97.000 Strafverfahren eingeleitet. Dabei stellten die Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen eine Schadenssumme von rund 766 Millionen Euro fest.
Neben den Prüfungen im Tagesgeschäft führt die FKS regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch, um den besonderen präventiven Charakter einer höheren Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten.
Strategisches Ziel der FKS ist es, durch eine risikoorientierte Wahrnehmung der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung weiter zu intensivieren und dadurch stärker zur Sicherung der Sozialsysteme und Steuereinnahmen beizutragen.
Statistik
Im Diagramm ist die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der vergangenen drei Jahre dargestellt.

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Ermittlungsverfahren wegen Straftaten
Sachverhalt 2024 2023 2022 Schadensumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen (in Mio. €) 766 615 686
Zoll im Einsatz
Drei besondere Sachverhalte aus dem Jahr 2024 werden im Folgenden näher beleuchtet.