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Hinweise an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)

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Hinweise an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)

Die Aufgabe der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bei der Generalzolldirektion besteht darin, das Sanktionsrecht der Europäischen Union in Deutschland durchzusetzen.

Bei der ZfS können Hinweise über potenzielle oder tatsächliche Verstöße von Personen/Personengesellschaften gegen Sanktionsbeschränkungen abgegeben werden (§ 15 Sanktionsdurchsetzungsgesetz).

Kontakt zur Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)

Die ZfS erreichen Sie auch wie folgt:

Telefon:
+ 49 228 303-0

Postanschrift:
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
Bergisch-Gladbacher-Straße 837
51069 Köln

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