Die Aufgabe der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bei der Generalzolldirektion besteht darin, das Sanktionsrecht der Europäischen Union in Deutschland durchzusetzen.
Bei der ZfS können Hinweise über potenzielle oder tatsächliche Verstöße von Personen/Personengesellschaften gegen Sanktionsbeschränkungen abgegeben werden (§ 15 Sanktionsdurchsetzungsgesetz).