Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, die gegenwärtig in Deutschland leben, können sich mit allgemeinen Fragen zur privaten Ein- und Ausfuhr von Waren und deren Zollbehandlung in Deutschland, z.B. von Kraftfahrzeugen, an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.
Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer
Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer können unter den hier angegebenen Kontaktdaten nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.
Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen
Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.
Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft Zoll begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.
Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.