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Erstmalige Bewilligung der Verwendung eines besonderen Verschlusses

Verfahren

Wenn die Verwendung eines Verschlusses beantragt wird, der noch nicht als besonderer Verschluss verwendet wird, muss dieser auf seine Eignung geprüft werden, bevor dessen Verwendung bewilligt werden kann.

Dem Antragsformular 0353 ist hierfür das Zusatzblatt 035301 mit näheren Angaben zum Verschluss beizufügen.

Wird die Verwendung von mehreren Verschlüssen beantragt, deren Verwendung erstmalig beantragt wird, ist für jeden dieser Verschlüsse eine eigene Anlage 035301 abzugeben.

Für jeden beantragten Verschluss sind grundsätzlich 15 Musterstücke beizufügen. Wenn es sich hierbei um besonders "hochwertige" oder wiederverwendbare Verschlüsse handelt, kann das Hauptzollamt auf Anfrage die Anzahl der vorzulegenden Musterstücke reduzieren.

Sofern ein beantragter Verschluss nach der ISO-Norm Nr. 17712:2013 zertifiziert ist, sollte möglichst eine Kopie des Zertifikates beigefügt werden.

Besondere Verschlüsse müssen vom Lieferanten oder Hersteller mit einer - für jeden Verwender individuellen - Codierung versehen werden. Vor der Antragstellung sollte daher geklärt, ob dies bei dem gewünschten Verschluss möglich ist und ob der Lieferant bereit ist, bei der Antragstellung mitzuwirken und die benötigten Muster, Angaben und Unterlagen bereit zu stellen.

Eigenschaften und Merkmale besonderer Verschlüsse

Besondere Verschlüsse müssen

  • einem normalen Gebrauch standhalten und dabei unversehrt bleiben,
  • leicht zu prüfen und wiederzuerkennen sein,
  • so beschaffen sein, dass jegliches Zerbrechen oder jegliche Manipulation oder Abnahme mit bloßem Auge erkennbare Spuren hinterlässt,
  • für einen einmaligen Gebrauch hergestellt bzw. bei wiederverwendbaren Verschlüssen so beschaffen sein, dass jedes erneute Anlegen durch ein einziges eindeutiges Zeichen kenntlich gemacht werden kann,
  • individuelle Verschlusskennungen tragen, die dauerhaft, gut lesbar und mit einer einmaligen Nummer versehen sind.

Form und Ausmaße der Verschlüsse sind nicht vorgegeben,

  • sie müssen jedoch so bemessen sein, dass die Kennzeichen gut lesbar sind
  • die Verschlusskennungszeichen müssen fälschungssicher und schwer zu kopieren sein und
  • das Material muss so beschaffen sein, dass die Verschlüsse nicht versehentlich zerbrochen oder unbemerkt gefälscht oder Wiederverwendet werden können.

Verschlüsse, die von einer zuständigen Stelle gemäß der Internationalen Norm ISO Nr. 17712:2013 "Frachtcontainer - Mechanische Siegel" zertifiziert sind, gelten als Verschlüsse, die diese Anforderungen erfüllen. Auch diese Verschlüsse werden einer technischen Prüfung unterzogen.

Besondere Verschlüsse dürfen nicht in der Farbe "Blau" beschafft werden, diese ist in Deutschland den Zollverschlüssen vorbehalten.

Bewilligung

Wenn der Verschluss geeignet ist, kann dessen Verwendung - sofern die übrigen Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen - bewilligt werden. Die Kommission und die Zollbehörden der anderen Mitgliedsstaaten werden über die erstmalige Bewilligung der Verwendung eines Verschlusses in Kenntnis gesetzt und der Verschluss wird in das "Verzeichnis der verwendeten besonderen Verschlüsse" aufgenommen.

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