Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Normales Bewilligungsverfahren

Im normalen Bewilligungsverfahren erfolgt die Bewilligung vor der erstmaligen Überführung von Waren in die Truppenverwendung.

Antrag

Der "Antrag auf Bewilligung der Truppenverwendung" (Formular 0218) zur Belieferung der Streitkräfte und Hauptquartiere ist schriftlich unter Verwendung des genannten Formulars zu stellen.

Zuständig für die Erteilung der Bewilligung ist,

  • wenn die Waren bis zur Auslieferung nur in einem Hauptzollamtsbezirk gelagert werden sollen, dieses Hauptzollamt,
  • wenn die Waren in verschiedenen Hauptzollamtsbezirken gelagert werden sollen, das Hauptzollamt, in dem die Hauptbuchhaltung des Antragstellers geführt wird, oder
  • wenn keine Hauptbuchhaltung in Deutschland geführt wird, das Hauptzollamt, in dessen Bezirk die Waren in die Truppenverwendung übergeführt werden sollen und das zuerst mit dem Antrag befasst war.

Das zuständige Hauptzollamt kann gestatten, dass ein Antrag auf Erneuerung oder Änderung einer bestehenden Bewilligung formlos schriftlich gestellt wird.

Bewilligungsvoraussetzungen

Antragsteller müssen

  • in der Gemeinschaft ansässig sein,
  • über eine EORI-Nummer (Identifikationsnummer) verfügen,
  • die erforderliche Gewähr für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens bieten, dies wird bei Inhabern der AEO-Zertifikate C und F unterstellt,
  • angemessene Aufzeichnungen über das Verfahren führen und
  • die im Einzelfall festgelegte Sicherheitsleistung erbringen.

Die zollamtliche Überwachung muss gewährleistet sein und darf nicht mit einem zum wirtschaftlichen Bedürfnis außer Verhältnis stehenden Verwaltungsaufwand verbunden sein.

Bei erstmaliger Antragstellung wird das zuständige Hauptzollamt grundsätzlich vor Ort prüfen, ob die Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen.

Bewilligung

Die Bewilligung wird - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - schriftlich erteilt. Hierbei wird eine Bewilligungsnummer vergeben, die sich zusammensetzt aus:

  • der Länderkennung DE
  • der Schlüsselnummer des Bewilligungshauptzollamtes
  • den Kennbuchstaben TV
  • einer laufenden vierstelligen Nummer

Die Bewilligung wird grundsätzlich auf drei Jahre befristet erteilt.

In der Bewilligung können nur Lagerstätten zugelassen werden, die innerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes liegen.

In der Bewilligung können die auch in einem Zolllagerverfahren üblichen Behandlungen der Waren während der Lagerung zugelassen werden.

Es wird in der Bewilligung grundsätzlich eine Sicherheitsleistung für Zoll und Verbrauchsteuern festgesetzt. Deren Höhe richtet sich nach der durchschnittlichen Einfuhrabgabenbelastung der voraussichtlich in einem Quartal in die Truppenverwendung zu überführenden Waren. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird mindestens halbjährlich überprüft.

Überwachungszollstelle für das Verfahren ist das bewilligende Hauptzollamt. Für die Überführung in die Truppenverwendung kann jede deutsche Zollstelle zugelassen werden. Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens ist die für den Ort der Lagerung der Waren zuständige Zollstelle.

Bei Bedarf und in begründeten Fällen kann eine rückwirkende Bewilligung erteilt werden. Grundsätzlich wird eine rückwirkende Bewilligung frühestens ab dem Datum der Vorlage des Antrages wirksam. In Ausnahmefällen kann sich unter bestimmten Bedingungen eine neue Bewilligung auch auf einen längeren Zeitraum, längstens jedoch ein Jahr vor der Antragstellung, erstrecken. Bei der Erneuerung einer Bewilligung kann sich die Rückwirkung auch bis zum Ende des ursprünglichen Bewilligungszeitraums erstrecken.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen