Zoll

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Vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung

Die Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren im Rahmen der Bewilligung erfolgt durch Übersendung einer elektronischen vereinfachten oder vollständigen Ausfuhranmeldung an die zuständige Ausfuhrzollstelle. Sofern eine vollständige Ausfuhranmeldung abgegeben wurde, wird auf eine ergänzende Anmeldung verzichtet. Die Gestellung der Waren erfolgt an zugelassenen Orten (Verpackungs- und Verladeorte). Mit Erhalt der elektronischen Nachricht "Überlassung zur Ausfuhr" gelten die Waren als überlassen. Die Überlassung erfolgt grundsätzlich auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ausfuhrzollstelle.

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