Rückwaren
"Rückwaren" sind Waren, die aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden und deren Wiedereinfuhr bereits im Zeitpunkt der Ausfuhr beabsichtigt ist oder deren Wiedereinfuhr nicht geplant war, aber aufgrund besonderer Umstände stattfindet (Art. 203 bis 205 Unionszollkodex; Art. 158 bis 160 Verordnung (EU) 2015/2446.