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Nachweis für verbrauchsteuerpflichtige Waren

Nachweis mittels elektronischen Verwaltungsdokuments

Eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren gilt nur dann als unter Steuer-aussetzung durchgeführt, wenn sie mit einem elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) nach Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2020/262 erfolgt. Hierfür findet grundsätzlich das elektronische Verfahren EMCS Anwendung.

Weitere Informationen zur Beförderung von Genussmitteln unter Steueraussetzung mittels EMCS

Weitere Informationen zur Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung mittels EMCS

Nachweis mittels vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments

Bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten zu gewerblichen Zwecken in das deutsche Steuergebiet ist ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) mittels der IT-Anwendung EMCS zu verwenden.

Weitere Informationen zur Beförderung von Genussmitteln des steuerrechtlich freien Verkehrs

Weitere Informationen zur Beförderung von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs

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