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Kontaktstelle Konsultationsverfahren (KKV)

Die Kontaktstelle Konsultationsverfahren ist in der Zollverwaltung der Bundesrepublik Deutschland die zentral zuständige Stelle für die Koordinierung von Bewilligungen, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen (Mitgliedstaatenübergreifende Bewilligungen).

Das bedeutet, dass die Kontaktstelle Konsultationsverfahren die erforderliche Abstimmung zwischen den Zollverwaltungen der betroffenen Mitgliedstaaten der EU bei Erteilung und Inanspruchnahme von mitgliedstaatenübergreifenden Bewilligungen vornimmt. Dazu gehört auch die unmittelbare Abstimmung mit den beteiligten Zollbehörden über die Modalitäten der praktischen Durchführung des jeweiligen Verfahrens.

In dem Zusammenhang ist die Kontaktstelle Konsultationsverfahren insbesondere zuständig für die

  • fachliche und sachliche Prüfung des von der zuständigen Zollstelle vorbereiteten Entwurfs und der endgültigen Fassung der Bewilligung,
  • fachliche Prüfung der Stellungnahmen der beteiligten Zolldienststellen,
  • Sicherstellung einer harmonisierten Verfahrensausgestaltung bei mitgliedstaatenübergreifenden Bewilligungen in vergleichbaren Fällen.

Die Kontaktstelle Konsultationsverfahren steht gleichermaßen den Wirtschaftsbeteiligten und den für die Erteilung von mitgliedstaatenübergreifenden Bewilligungen zuständigen Hauptzollämtern zur Unterstützung vor und während der Antragsphase, bei der Entscheidung sowie bei der Durchführung des Verfahrens zur Verfügung.

Sie ist wie folgt zu erreichen:

Hauptzollamt Nürnberg
Sachgebiet B
- Kontaktstelle Konsultationsverfahren -
Frankenstraße 208
90461 Nürnberg

Tel. 0911 9463-1366, -1368, -1369, -1370, -1371 oder -1372
Fax: 0911 9463-1199

E-Mail: kkv.hza-nuernberg­@zoll.bund.de

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