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ATLAS-Release 9.1

Funktionsumfang

Das ATLAS-Release 9.1 beinhaltet umfangreiche fachliche und technische Änderungen in nahezu allen Verfahrensbereichen. Eine vollständige Beschreibung aller Anpassungen der Teilnehmerschnittstelle findet sich im EDI-Implementierungshandbuch zum ATLAS-Release 9.1 in der jeweils aktuellen Version.

EDI-Implementierungshandbücher und andere Handbücher

Die Änderungen der Teilnehmerschnittstelle erfordern eine zwingende Zertifizierung der geänderten Verfahrensbereiche.

Termine Zertifizierung ATLAS-Release 9.1

Nachzertifizierungen von Teilnehmersoftware für die elektronische Datenverarbeitung und den elektronischen Datenaustausch für Versand ATLAS 9.1 können noch bis zum 29. Oktober 2023 durchgeführt werden.

Der für die Beantragung der Zertifizierung benötigte Vordruck (Formular 0875 Zertifizierungsantrag) kann im Formularcenter oder unter ATLAS-Publikationen aufgerufen werden.

Ablauf der Zertifizierung ATLAS-Release 9.1

Die Durchführung von Nachzertifizierungen für das ATLAS-Release 9.1 folgt den grundsätzlichen Vorgaben an die Zertifizierung. In einem ersten, unbetreuten Teil übermittelt der Zertifizierungsteilnehmer die vorgegebenen Testfälle nach den Anweisungen aus dem Zertifizierungsszenario. Nach der Übermittlung aller geforderten Nachrichten, teilt der Zertifizierungsteilnehmer dem Teilnehmermanagement den Abschluss von Teil 1 durch die Übersendung des Logbuchs mit. Im Anschluss daran wird ein Termin für den betreuten zweiten Teil der Zertifizierung vereinbart.

Werden Nachrichtengruppen erstmalig zertifiziert (Neuzertifizierung), ist die Zertifizierung getrennt von der Nachzertifizierung zu beantragen und getrennt von der Nachzertifizierung durchzuführen.

Weiche Migration von ATLAS 9.0 auf ATLAS 9.1 Versandverfahren - Teilnehmerumstellung

Der Releasewechsel auf das ATLAS-Release 9.1 erfolgt für Teilnehmer im Verfahren der weichen Migration und ist mit Formular BIN-Antrag (Formular 0872) bzw. dem elektronischen Internetantrag BIN (IA-BIN) zu beantragen.

Am 1. Dezember 2023 endet die verbindliche Einführungsfrist für die Inbetriebnahme der gemäß dem UZK-Arbeitsprogramm vorgesehenen elektronischen Systeme AES und NCTS-Phase 5. Der Termin ist im Zollkodex der Union verankert und zeitlich nicht verschiebbar.

Damit diese Frist optimal ausgenutzt werden kann und Wirtschaftsbeteiligte bei ihren begonnenen Arbeiten zur Anbindung an diese Systeme unterstützt werden, werden die mit ATLAS – Info 0440/23 vom 31. März 2023 zuletzt bekannt gegebenen Fristen verlängert.

Die Frist zur Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release 9.1 - Verfahrensbereich Versand endet am 30. November 2023. Ab dem 1. Dezember 2023 ist die Verarbeitung von Nachrichten in den Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 fachlich nicht mehr gewährleistet.

Ausfallzeiten der Testsysteme

Für routinemäßige Wartungsarbeiten ist jeweils freitags ab 12.00 Uhr ein Wartungsfenster vorgesehen. Eine aktuelle Aufstellung der für umfangreichere Pflegemaßnahmen der Zertifizierungs- und Probebetriebssysteme vorgesehenen Ausfallzeiten finden Sie im Bereich zum ATLAS-Probebetrieb.

ATLAS-Probebetrieb

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