Die im IT-Verfahren ATLAS mit der Zollverwaltung ausgetauschten XML-Nachrichten müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, da sie als originäre digitale Daten für eine spätere Prüfung maßgeblich sind.
Unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist fallen die Summarischen Anmeldungen, die Zollanmeldungen und die hierauf ergangenen Bescheide über Einfuhrabgaben. Ferner sind die im Zusammenhang mit der Zollanmeldung stehenden Papiere (zum Beispiel Handelsrechnungen, Frachtrechnungen und Präferenznachweise), die grundsätzlich mit der Zollanmeldung vorzulegen sind, zehn Jahre aufzubewahren.
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