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Warenverkehr mit Ländern, die am Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) teilnehmen

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Warenverkehr mit Ländern, die am Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) teilnehmen

Aussetzung der APS+-Zollpräferenzen für Einfuhren von Ethanol mit Ursprung in Pakistan

  • Datum: : 24.06.2025
  • Thema: : WuP

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 20. Juni 2025 im Amtsblatt (EU) L/2025/1206 die Durchführungsverordnung vom 19. Juni 2025 über die Aussetzung der APS+ - Zollpräferenzen für Einfuhren von Ethanol mit Ursprung in Pakistan.

Für den Zeitraum von zwei Jahren wird die Präferenz für Einfuhren aus Pakistan für Ethanol, das derzeit in die KN-Codes ex 2207 10 und ex 2207 20 eingereiht ist, ausgesetzt.

Dies gilt nicht für die TARIC-Codes 2207 10 00 11 und 2207 20 00 11.

Den Einfuhren der Waren gemäß der genannten Durchführungsverordnung, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits auf dem Weg in die Union befinden, wird weiterhin die Präferenzbehandlung gewährt, sofern der Bestimmungsort der Waren nicht geändert werden kann.

Die Verordnung trat am 21.06.2025 in Kraft.

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