- Datum: : 26.06.2025
- Thema: : WuP
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 26. Juni 2025 im Amtsblatt (EU) L/2025/1243 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1243 der Kommission vom 25. Juni 2025 zur Änderung der Anhänge I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1288 in Bezug auf die Neuzuweisung nicht ausgeschöpfter Kontingente für Thunfischfilets und Thunfisch-Loins (roh, gegart und tiefgefroren), zubereitet oder haltbar gemacht, Makrelenfilets, zubereitet oder haltbar gemacht, und Filets vom Unechten Bonito oder von der Fregattmakrele, zubereitet oder haltbar gemacht.
Mit Fachmeldung vom 08.05.2024 wurde bereits über die Derogation-Regelung bei Einfuhren aus Capo Verde informiert.
Da im Jahr 2024 das Kontingent für Thunfisch nicht voll ausgeschöpft wurde, stehen diese nicht genutzten Mengen nun im Jahr 2025 zusätzlich für Makrele und Unechten Bonito zur Verfügung.