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Regionales Übereinkommen

Ab 1. Januar 2025 gelten im Rahmen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln (PEM-Übereinkommen) neue Regeln.

Datum: 21.02.2024Thema: WuP

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt L/2024/390 den Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.

Damit werden alle Handelsabkommen zwischen den PEM-Handelspartnern modernisiert und so die Ursprungsregeln in diesem Abkommen flexibler und unternehmensfreundlicher gestaltet.

Diese neuen Regeln enthalten unter anderem

  • einfachere produktspezifische Vorschriften
  • erhöhte Toleranzwerte für Vormaterialien ohne Ursprung
  • die Möglichkeit der Zollermäßigung

Die Änderungen des Übereinkommens treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die bisher bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens und die "Übergangsregeln" oder auch "Transitional Rules" der Anlage A sind gültig bis zum Inkrafttreten der Änderungen des Übereinkommens.

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