- Datum: : 01.06.2022
- Thema: : WuP
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 30. Mai 2022 im Amtsblatt (EU) Reihe C 211 eine Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 17 des Protokolls Nr. 1 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den SADC-WPA-Staaten.
Im Falle einer Ausfuhr des Enderzeugnisses in die Zollunion des Südlichen Afrikas enthält diese eine Liste der von der Kumulierung zwischen der Europäischen Union und bestimmten Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union gemäß Art. 4 Abs. 3 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA ausgenommenen Vormaterialien.