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Einfuhren von Wein aus Südafrika

Informationen hinsichtlich der Ablehnung der Präferenzbehandlung, wenn die Ursprungserklärungen vom südafrikanischen Department for Agriculture, Forestry and Fisheries (DAFF) ausgefertigt werden.

Datum: 07.09.2021Thema: WuP

Das Department for Agriculture, Forestry and Fisheries (DAFF) fertigt über die Datenbank Wine Online "Ursprungserklärungen" aus, die nach hier vorliegenden Erkenntnissen bei der Einfuhr von südafrikanischem Wein als Präferenznachweise verwendet werden.

Gemäß den im Warenhandel mit Südafrika geltenden ursprungsrechtlichen Bestimmungen erhalten Ursprungserzeugnisse Südafrikas bei der Einfuhr in die EU die Begünstigungen dieses Abkommens, sofern die Ursprungserklärung vom Ausführer auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier abgegeben wird. Die vom DAFF auf einem separaten Papier ausgefertigten "Ursprungserklärungen" entsprechen nicht diesen Anforderungen und stellen somit keine gültigen Präferenznachweise dar.

Den Einführern wird empfohlen, nachträglich ausgefertigte/ausgestellte Präferenznachweise (Ursprungserklärungen/Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1) vorzulegen und die Präferenz im Rahmen des Erstattungsverfahrens zu beantragen. Vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung über die Behandlung von bereits erfolgten Wareneinfuhren, denen im Rahmen der Einfuhrabfertigung o.a. "Ursprungserklärungen" des DAFF ebenfalls zu Grunde lagen, empfiehlt es sich vorsorglich ebenso, nachträglich ausgestellte Präferenznachweise zu besorgen.

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