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Abkommen über Handel und Zusammenarbeit der EU mit dem Vereinigten Königreich

Datum: 04.05.2021Thema: WuP

Betrachtet man die Auswirkungen des Brexit auf das Warenursprungs- und Präferenzrecht, so müssen zwei Themenkomplexe deutlich voneinander getrennt werden:

Handel der EU-27 mit ihren präferenziellen Partnerstaaten

Der erste Aspekt ist der weltweite Handel der EU-27 mit ihren präferenziellen Partnerstaaten, wenn Erzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich gehandelt oder bei Herstellungsprozessen in der EU verwendet werden.

Mit dem Ende des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2020 gelten Vorleistungen, die im Vereinigten Königreich erbracht werden (Erzeugnisse, Vormaterialien oder jeder Be- oder Verarbeitungsvorgang) für die Bestimmung des präferenziellen Ursprungs einer Ware als "nicht Ursprungserzeugnis/-komponente". Durch das neue Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich ändert sich hieran nichts. Informationen dazu finden Sie im folgenden Artikel:

"Brexit: Handel der EU-27 mit ihren präferenziellen Partnerstaaten (außer VK) ab dem 1. Januar 2021"

Abkommen über Handel und Zusammenarbeit der EU mit dem Vereinigten Königreich

Für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich unter Präferenzbedingungen gilt das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit (Trade and Cooperation Agreement, TCA). Es wurde in seiner durch das Europäische Parlament verabschiedeten Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 149 vom 30. April 2021 veröffentlicht.

Es trat zum 1. Mai 2021 in Kraft, nachdem es bereits seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet wurde (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 1 vom 1. Januar 2021) und regelt den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union.

Amtsblatt der EU L 149 vom 30. April 2021PDF | 12 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite:
TCA - das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich


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