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Ausfertigung nicht-förmlicher Präferenznachweise

Nicht-förmliche Präferenznachweise werden vom Ausführer in eigener Verantwortung und ohne Mitwirkung einer Zollstelle ausgefertigt. Dies erfolgt im Rahmen von vereinfachten Verfahren oder als Regelfall wie im Präferenzabkommen mit der Republik Korea.

Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Erklärungen abgegeben werden.