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Wer entscheidet über die Möglichkeit der Musterentnahme?

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Wer entscheidet über die Möglichkeit der Musterentnahme?

Der generelle Antrag auf Musterentnahme bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz verpflichtet die Zollstelle nicht automatisch zum Versand von Warenproben. Im Vordergrund steht die Vereinfachung des weiteren Verfahrens. Ob und wie Muster und Proben versandt werden können entscheidet die Zolldienststelle vor Ort.

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