In diesen Fällen ist grundsätzlich Eile geboten.
Es gibt die Möglichkeit, dass im sog. "ex-officio"-Verfahren ein Antrag nach einer Anhaltung durch die Zollbehörde gestellt werden kann. Die Zollbehörden können auch ohne stattgegebene Entscheidung Waren für vier Arbeitstage anhalten. Innerhalb dieser Frist muss dann allerdings ein Antrag bei der ZGR rechtsgültig gestellt worden sein, um die Waren weiter festhalten zu können.