Die Entscheidung über Ihren Antrag und Ihre Unterrichtung darüber erfolgt grundsätzlich innerhalb von 30 Arbeitstagen.
Nachdem Ihr Antrag bei der ZGR eingegangen ist, werden die rechtlichen Voraussetzungen und die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen geprüft. Sofern Klärungsbedarf besteht, werden die betreffenden Punkte direkt kurzfristig und unbürokratisch besprochen. Ist Ihr Antrag unvollständig, wird Ihnen der Antrag zur weiteren Überarbeitung bzw. Vervollständigung zurückzugeben. In diesem Fall erhalten Sie über ZGR-online eine Prüfungsnachricht, in der Sie auf die noch nachzuliefernden Angaben und Informationen in Ihrem Antrag aufmerksam gemacht werden. Zur Überarbeitung bzw. Vervollständigung Ihres Antrages haben Sie zehn Arbeitstage Zeit. Beachten Sie hierbei bitte, dass Ihr Antrag abgelehnt werden muss, wenn nicht innerhalb dieser Frist nachgebessert wird.
Ist Ihr Antrag bewilligt werden alle Zollstellen und Zollfahndungsstellen in Deutschland über unsere Informationsplattform darüber unterrichtet.