Dies sind die nachstehenden Erzeugnisse; gelistet in Anhang I der konsolidierten Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Amtsblatt Nr. C 83 vom 30. März 2010, S. 331 ff.:
- Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse) frisch
- Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.)
- Käse
- sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig Milcherzeugnisse, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)
- Fette, Butter, Margarine, Öle usw.
- Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet
- Fisch, Muscheln, Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus
- andere landwirtschaftliche Produkte