Dies sind die nachstehenden in Anhang I Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vom 21.11.2012 gelisteten Erzeugnisse:
- Schokolade und Nebenprodukte
- Getränke auf der Grundlage von Pflanzenextrakten
- Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck
- Teigwaren
- Salz
- natürliche Gummen und Harze
- Senfpaste
- Heu
- ätherische Öle
- Kork
- Cochenille
- Blumen und Zierpflanzen
- Baumwolle
- Wolle
- Korbweide
- Schwingflachs
- Leder
- Pelz
- Federn