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Höhe der Treibhausgasquote

Quotenhöhe und Referenzwert

Die Höhe der zu erfüllenden Treibhausgasquote (siehe nachfolgende Tabelle) bezeichnet die gesetzlich festgelegte Minderung der Treibhausgasemissionen in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent, bezogen auf den Referenzwert (fossiler Vergleichswert).

In den Referenzwert fließen sämtliche dem Verpflichteten zuzuordnenden Kraftstoffe und Erfüllungsoptionen ein. Wenn vom Referenzwert die zu erzielende Quote (in 2022 sind dies zum Beispiel 7 %) abgezogen wird, ergibt dies den Wert (Zielwert), mit dem die - dem Verpflichteten zuzuordnenden - tatsächlichen Emissionen verglichen werden, um festzustellen, ob die Quotenverpflichtung vollständig erfüllt worden ist.
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite "Quotenberechnung".

Quotenberechnung

Ab dem KalenderjahrTreibhausgasquote
§ 37a Abs. 4 Satz 2 BImSchG
20174,0 Prozent
20206,0 Prozent
20227,0 Prozent
20238,0 Prozent
20249,25 Prozent
202510,5 Prozent
202612,0 Prozent
202714,5 Prozent
202817,5 Prozent
202921,0 Prozent
203025,0 Prozent

Zur vorgesehenen Höhe der Quote für Flugturbinenkraftstoffe, deren Einführung zum Verpflichtungsjahr 2026 geplant ist, siehe § 37a Abs. 4a BImSchG.

Energiegehalt der Kraftstoffe

Der Berechnung der Emissionen (Menge x Energiegehalt x Treibhausgas-Wert) sind die Energiegehalte zugrunde zu legen, die gemäß § 37b Abs. 9 BImSchG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Nachfolgend die Energiegehalte der wichtigsten Kraftstoffsorten:

KraftstoffEnergiegehalt
Dieselkraftstoff36 MJ/l1/35,9 MJ/l2
Ottokraftstoff32 MJ/l1/32,2 MJ/l2
Fettsäuremethylester (Biodiesel/FAME)33 MJ/l
Pflanzenölkraftstoff34 MJ/l
hydriertes Pflanzenöl (HVO), auch nach gemeinsamer Hydrierung mit mineralölstämmigen Ölen in raffinerietechnischem Verfahren (cp-HVO) zur Verwendung als Dieselkraftstoffersatz34 MJ/l
hydriertes Pflanzenöl (HVO), auch nach gemeinsamer Hydrierung mit mineralölstämmigen Ölen in raffinerietechnischem Verfahren (cp-HVO) zur Verwendung als Ottokraftstoffersatz (Bio-Naphta)30 MJ/l
Bioethanol21 MJ/l
Biomass to Liquid-Kraftstoff (BtL)/Fischer-Tropsch-Diesel34 MJ/l
Biomethanol16 MJ/kg
Biomethan (BIO-CNG)50 MJ/kg3
komprimiertes synthetisches Methan
50 MJ/kg3
verflüssigtes Biomethan (BIO-LNG)50 MJ/kg3
Biogenes Flüssiggas (Bio-LPG) 46 MJ/kg3
Wasserstoff120,1 MJ/kg
Biobutanol27 MJ/l
Bio-Dimethylether (DME)19 MJ/l
Bio-Ethyl-Tertiär-Butylether (ETBE)27 MJ/l4/9,99 MJ/l5
Bio-Methyl-Tertiär-Butylether (MTBE)26 MJ/l4/5,72 MJ/l5
Bio-Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether (TAEE)29 MJ/l4/8,41 MJ/l5

1 = bis zum Verpflichtungsjahr 2018
2 = ab Verpflichtungsjahr 2019
3 = Heizwert
4 = Energiegehalt des Gesamterzeugnisses
5 = aus den Werten in Anhang III der Richtlinien 2009/28/EG bzw. (EU) 2018/2001 ermittelter, auf die Quote anrechenbarer Biokraftstoffanteil

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