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Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Weitere Rechtsänderungen zum 1. Juli 2022

Am 6. April 2021 wurde das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (7. VStÄndG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Zum 1. Juli 2022 treten sich daraus ergebende weitere Änderungen in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt sieht der bestehende Rechtsrahmen die Möglichkeit vor, Umsätze oder Waren von der Mehrwertsteuer bzw. den Verbrauchsteuern zu befreien, wenn diese für Streitkräfte von Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmt sind, die unter dem Dach der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Union tätig werden. Damit werden die für Streitkräfte der NATO geltenden steuerrechtlichen Vergünstigungen in Grundzügen wirkungsgleich auf die Streitkräfte der GSVP übertragen.

Im Bereich der Genussmittelsteuern und im Energiesteuergesetz wurde ein Steuerentstehungstatbestand für die Abgabe von durch Begünstigte unter Steueraussetzung empfangenen Waren an unberechtigte Dritte normiert.

Erläuterungen zu den weiteren Änderungen, die zum 13. Februar 2023 in Kraft treten, werden auf unserer Website rechtzeitig veröffentlicht.

Informationen über die Schwerpunkte bereits in Kraft getretener Änderungen wurden mit nachfolgenden Fachmeldungen veröffentlicht:

Fachmeldung vom 19. November 2020 "Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen"

Fachmeldung vom 8. April 2021 "Verkündung des Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen"

Fachmeldung vom 2. September 2021 "Verkündung der Siebten Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen"

Fachmeldung vom 28. Dezember 2021 "Rechtsänderungen im Genussmittelsteuerbereich zum 1. Januar 2022"

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