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Verkündung des Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Am 6. April 2021 wurde das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - 7. VStÄndG - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mit dem Gesetz werden im Wesentlichen die Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) (ABl. L 58 vom 27. Februar 2020, S. 4-42) - Systemrichtlinie - sowie die Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Abl. L 256 vom 5. August 2020, S. 1-9) - Alkoholstrukturrichtlinie - in nationales Recht umgesetzt.

Die wichtigsten Änderungen wurden bereits mit der Fachmeldung vom 19. November 2020 zum "Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen" vorgestellt.

Fachmeldung vom 19. November 2020

Mit dem 7. VStÄndG werden die Gesetze über die harmonisierten Verbrauchsteuern auf Alkoholerzeugnisse, Energieerzeugnisse, Strom, Schaumwein und Zwischenerzeugnisse sowie Tabak sowie das das Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) und das Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG) geändert. Für die Biersteuer wird aufgrund der Länderhoheit ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden.

Das Änderungsgesetz wird im Wesentlichen zum 13.02.2023 in Kraft treten, das KaffeeStG größtenteils bereits zum 01.07.2021.

Auf Grundlage des 7. VStÄndG werden derzeit die Verordnungen überarbeitet.

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