EU-Mitgliedstaat | Gebiete, die nicht zum Zollgebiet und damit auch nicht zum Umsatzsteuergebiet der Union gehören (Drittland) | Gebiete, die zwar zum Zollgebiet aber nicht zum Umsatzsteuergebiet der Union gehören (Drittgebiete) |
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Dänemark | Färöer und Grönland | |
Deutschland | Insel Helgoland und das Gebiet von Büsingen | |
Finnland | Ålandinseln | |
Frankreich |
| die überseeischen Departements
Hinweis: Monaco gehört dagegen zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet |
Griechenland | Berg Athos | |
Italien | Livigno | Campione d´Italia sowie der zum italienischen Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio |
Niederlande |
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Spanien |
| Kanarische Inseln |
Zypern | der Teil der Insel, in dem die Regierung keine tatsächliche Kontrolle ausübt - also der nördliche (türkische) Teil Zyperns | Hinweis: Die auf der Insel befindlichen Hoheitszonen Großbritanniens Akrotiri und Dhekelia gelten in Bezug auf die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung als Teil der Republik Zypern und damit zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet |