Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Bei der Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung gelten besondere Regeln für Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt den gesetzlichen Rahmen vor. Es dient insbesondere dem Arbeitnehmerschutz.