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Die Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Versicherung für die Wechselfälle des Lebens, wie zum Beispiel

  • Krankheit,
  • Pflegebedürftigkeit,
  • Unfälle,
  • Arbeitslosigkeit,
  • im Alter.

Wer in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung versichert ist, hat ein Recht auf

  • die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit und
  • wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und im Alter.

Wer am Arbeitsleben teilnimmt oder teilnehmen möchte, hat ein Recht auf

  • Beratung bei der Wahl des Bildungswegs und des Berufs,
  • individuelle Förderung seiner beruflichen Weiterbildung,
  • Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche und
  • wirtschaftliche Sicherung bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

Die Leistungen werden von den Sozialleistungsträgern als Dienst-, Sach- oder Geldleistungen erbracht. Leistungen sind beispielsweise:

  • ärztliche Behandlung bei Krankheit
  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitsvermittlung
  • Rente

Sozialversicherungsträger sind unter anderem die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften, die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Arbeitsagenturen und die Rentenversicherungsträger.

Wer in der Sozialversicherung versichert ist, ist gesetzlich festgelegt. Die Versicherung ist entweder vorgeschrieben (Versicherungspflicht) oder basiert auf einer Versicherungsberechtigung. Arbeitnehmer zum Beispiel sind in der Regel pflichtversichert.

Die Sozialversicherung finanziert sich überwiegend aus Beiträgen. Bei Arbeitsverhältnissen werden sie meistens von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Sozialversicherungsträgern.

Vorschriften zum Thema

Sozialgesetzbuch I (SGB I)
Sozialgesetzbuch IV (SGB IV)

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