Zoll

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Vordach des Deutschen Zollmuseums

Produktpiraterie

Unter falschem Namen

Sportschuhe, Designerbrillen, Handtaschen oder Parfüm - die Liste der weltweit erhältlichen Fälschungen ist lang. Um über die wirkliche Herkunft der Ware hinwegzutäuschen, verwenden die Produktpiraten bekannte Markenzeichen, Namen und Logos. Dies betrifft längst nicht nur Luxusgüter. Die Palette umfasst unter anderem Zigaretten, Spielzeug und Medikamente.

Oft gefährden diese Fälschungen die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher und bedrohen mit ihrer steigenden Anzahl die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Produktpiraten nutzen fremde Ideen, ohne selbst in die Entwicklung zu investieren. Damit verzerren sie den Wettbewerb und schädigen den Ruf bekannter Firmen. Fast acht Prozent des Welthandels entfallen auf Fälschungen.

Der Zoll geht im Auftrag der Markeninhaber gegen Plagiate vor. Im Jahr 1995 beschlagnahmte er in 500 Fällen von Produktpiraterie, seit 2005 muss er jährlich mehr als 7.000 Mal eingreifen.

Schutz vor Menschenräubern

In der Antike versahen die Hersteller handwerkliche Produkte mit ihrem Namen, der für die Abnehmer auch mit bestimmten Vorstellungen über die Qualität des Produktes verknüpft war. Rechte am geistigen Eigentum waren damals noch nicht bekannt, doch der Dichter Martial (40 - 103 n. Chr.) nannte Personen, die fremde Gedichte als ihre eigenen ausgaben, "Menschenräuber" - lateinisch "plagiarius". Davon abgeleitet ist die Bezeichnung "Plagiat" für den Diebstahl geistigen Eigentums.

Heute können Inhaber von gewerblichen Schutzrechten, wie beispielsweise Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder Patente, bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München beantragen, dass die Zollbehörden bei Verdacht einer Warenfälschung eingreifen. In diesem Fall informiert der Zoll den Inhaber des möglicherweise verletzten Schutzrechts, so dass dieser seine Rechte zivilrechtlich geltend machen oder - unter bestimmten Voraussetzungen - die Waren im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens vernichten lassen kann.

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