Mit dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurde für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ab dem 1. Januar 2024 die Ruhegehaltfähigkeit mehrerer Stellenzulagen nach Anlage I Vorbemerkung des Bundesbesoldungsgesetzes (wieder) eingeführt, darunter auch für die "Zulage für Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben".
Die umfangreichen Programmierungen und Tests sind abgeschlossen, sodass ab sofort über den Versorgungsrechner (Online) Versorgungsauskünfte unter Berücksichtigung dieser neuen Rechtslage sowie der ab 1. März 2024 gültigen Besoldungstabellen möglich sind.